Mietbedingungen
Allgemeine Bedingungen
Diese Mietbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieten beginnen beim Standplatz des Vermieters und enden, wenn der Wagen zum Standplatz des Vermieters zurückgebracht wird. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit retourniert werden, ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen.
Reservation & Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution von Fr. 1’000.-- fällig. Dies zur Absicherung des Selbstbehaltes im Schadenfall. Nach Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges erhalten Sie den Betrag unverzüglich zurück. Nach Bezahlung der Kaution wird das gewünschte Fahrzeug definitiv für Sie reserviert. Der Mietpreis muss spätestens vier Wochen vor Reiseantritt auf unserem Konto eingegangen sein.
Übernahme & Rückgabe
Sie übernehmen das Fahrzeug am Freitag ab 15 und 17 Uhr. Bei der Übernahme wird ein Protokoll ausgefertigt. Das Mietverhältnis endet jeweils am Freitag spätestens um 10.00 Uhr. Die Übernahme- und Rückgabezeiten sind verbindlich. Andere Zeiten nach Absprache.
Fahrer
Der Lenker des Wohnmobils muss mindestens 21 Jahre alt und 12 Monate im Besitze eines Führerausweises der Kat. B (oder Kat. C1) sein (nationale Vorschriften beachten). Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, welcher gleichzeitig Fahrer ist. Alle weiteren Fahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.
Annulierung
Annulierung Bearbeitungsgebühr Fr. 200.--
60 bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
15 bis 6 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
5 bis 0 Tage vor Abreise 100 % des Mietpreises
Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Für die Rückerstattung der Reparaturkosten sind die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben. Reparaturen, die ausgeführt werden ohne die Vermietung zu orientieren, sind grundsätzlich vom Mieter selber zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, alle 500 km den Oel- und Wasserstand zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei einem Defekt ist der Mieter verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten.
Für den Fall, dass der gemietete Wagen infolge Unfall oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug, ist jedoch dazu nicht verpflichtet. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, werden dem Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.
Unfall
Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort telefonisch benachrichtigt werden. Telefon und Fax Nr. 055 284 10 44 (aus dem Ausland: Vorwahl 0041). Ebenso ist die Polizei zu verständigen. Es ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos, über den Unfallhergang und die Situation zu machen. Notieren Sie sich Namen und Adressen des Kollisionsgegners und aller Zeugen. Es ist in jedem Fall ein Unfallprotokoll auszufüllen.
Versicherung
Unsere Fahrzeuge sind haftplichtversichert mit unbegrenzter Deckung (Selbstbehalt Fr. 1'000.-- pro Schadenfall). Ebenso sind alle Fahrzeuge vollkaskoversichert (Selbstbehalt Fr. 1'000.-- pro Schadenfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso alle von der Versicherung abgelehnte Schäden, wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol etc.